Schmitztraining

Notfalltraining und Brandschutz-unterweisung für Zahnarztpraxen , Arztpraxen und Pflegedienste (MDK)

Notfalltraining und Brandschutz-unterweisung für Zahnarztpraxen , Arztpraxen und Pflegedienste (MDK)

Warum ein Notfalltraining – 

Was sagen die Rechtsgrundlagen?

Verschiedene Richtlinien (gemäß MDK sowie QM-Richtlinie des GBA) fordern die regelmäßige Fortbildung in der Arztpraxis und im Pflegedienst in Notfallmaßnahmen.

Auch die Bundesärztekammer empfiehlt die mindestens jährliche theoretische und praktische Auffrischung der Reanimationskenntnisse.

Vom Gesetzgeber werden Unterweisungen aller Mitarbeiter im Bereich Erste Hilfe und Brandschutz gefordert (§ 10 und 12 ArbSchG, in der ASR A 2-2/ASR A 2-3, in der DGUV V1 und in der DGUV 205-023), um  das Personal über Gefahren, Ausrüstung und das richtige Verhalten im Brand- und Notfall zu schulen und die Dokumentation sicherzustellen

Notfalltraining - Defibrillator der neben einer Wiederbelebungspuppe steht auf der eine Defibrillatorelektrode am Brustkorb klebt
Erste Hilfe - Sanitäter in einem Rettungswagen der sich auf einem Schreibbrett Notizen macht
Erste Hilfe am Kind - Helferin neben einer Babywiederbelebungspuppe die mit der einen Hand den Kopf hält und mit der anderen Hand mit zwei Fingern Herzdruckmassage durchführt
Brandschutztraining - Mann mit Feuerwehrhandschuhen, der einen Feuerlöscher in der Hand hält und den Löschschlauch Richtung Flammen hält

Fit für den Notfall in  Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Pflegediensten (MDK)

Im Praxis- und Pflegenotfall richtig handeln

 

Stellen Sie sich vor, der Patient verliert plötzlich ohne erkennbaren Grund auf dem Bewusstsein, ein Pflegepatient verletzt sich oder es dringt Rauch aus einer Ihrer Praxisräume. Wie würden Sie mit ihrem Team handeln?

Ein Notfall stellt keinen täglichen Ablauf da und die Routine und Abläufe in der Arztpraxis bzw. im Pflegealltag kommen somit schnell an ihr Limit.

Diese Situationen müssen geübt werden, damit professionell gehandelt werden kann.

Der Trainingsschwerpunkt liegt auf dem Teamtraining in Notfallsituationen. In den praktischen Übungen mit dem Praxisteam werden die Abläufe durch das Training optimiert und verbessert. Hierdurch werden Notfall- und Ausnahmesituationen besser beherrscht und damit erhöht sich die Patientensicherheit.

Das Notfalltraining Basis für Praxen und Pflegedienste wird auf das Pflege- und Praxisteam und dessen Bedürfnisse angepasst, in der eigenen Praxis oder Ihren Räumen, ganz auf die individuelle Situation vor Ort bezogen.

 

Auszüge aus den Inhalten und Informationen

 
  • Der richtige Notruf

  • Kommunikation gegenüber den Patienten im Wartebereich bei einem Notfallereignis

  • Zusammenarbeit im Praxisteam bei einem Notfall

  • Atem-,Herz- und Kreislaufstörungen

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Erwachsenen und Kindern

  • Vorstellung/Anwendung eines Laiendefibrillators (AED)

  • Bedrohliche Blutungen

  • Patientenübergabe an den Rettungsdienst

  • Rechtsgrundlagen im Brandschutz

  • Verhütung von Bränden

  • Verhalten im Brandfall

  • Inbetriebnahme eines Feuerlöschers

  • Räumung der Praxis im Notfall

  • Verschiedene praktische Übungen

    Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung sowie jeweils ein Buch über Erste-Hilfe- und Brandschutzmaßnahmen

    Zielgruppe:

    Praxisteams aus Arzt- und sonstigen Praxen sowie Mitarbeiter von Pflegediensten

    Mit dem Notfalltraining Praxis kann ein Großteil der Belegschaft (und nicht nur betriebliche Ersthelfer) fortgebildet werden und jeder Teilnehmer ist somit in der Lage, Sofortmaßnahmen bei einem medizinischen Notfall oder einem Brandausbruch bis zum Eintreffen der Rettungskräfte durchzuführen.

    Fordern Sie ein individuelles Angebot an.

    Dauer:
    ca. 5 Stunden.

    Hinweis:
    Dieses Notfalltraining ist eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Fortbildung und ersetzt nicht den Erste-Hilfe am Kind Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, das Erste Hilfe Training der Berufsgenossenschaften für betriebliche Ersthelfer (DGUV Vorschrift), sowie den Erste Hilfe Kurs der Fahrerlaubnisbehörden für den Erwerb des Führerscheines (§ 68 FeV) 

Sprechen Sie mich an und fordern Sie ein unverbindliches Angebot für die Durchführung des Notfalltrainings in Ihrer Praxis an

Gerne beantworte ich  Ihnen Ihre Fragen

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